Untersuchung der Zentralen Orte der Grundversorgung zur Entwicklung grundzentraler Festlegungen zur Daseinsvorsorge in der Region Main-Rhön (2018-2020)
Wie fast überall in Deutschland steigt auch in der Planungsregion Main-Rhön das Durchschnittsalter der Bevölkerung weiter an. Die demografischen Entwicklungen in den 123 Mitgliedskommunen der Region sind allerdings heterogen. Einerseits wird die Bevölkerungszahl in den nächsten Jahren in vielen peripher gelegenen, eher ländlich strukturierten Gemeinden weiter zurückgehen, andererseits werden insbesondere entlang der zentralen Verkehrsachsen und in den größeren Städten stabile Bevölkerungszahlen und sogar leichte Bevölkerungszuwächse erwartet. Diese altersbedingten und räumlich differenzierten Nachfrageveränderungen haben zur Folge, dass Angebote der Daseinsvorsorge mittel- und langfristig an die demografische Entwicklung in den Gemeinden angepasst werden müssen. Im Zuge der Anpassung des Regionalplans an das aktuelle Landesentwicklungsprogramm (§ 2 LEP) mit dem Fokus der Daseinsvorsorge beschloss der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön im Jahr 2018, die Kapitel Teil A „Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen überfachlichen Entwicklung der Raumstruktur“ (insb. Kap. A III „Zentrale Orte“) in Verbindung mit den Kapiteln B V „Sozial- und Gesundheitswesen“ und B VI „Verkehr“ gemeinsam fortzuschreiben.
Zur Entwicklung grundzentraler Festlegungen zur Daseinsvorsorge im Regionalplan erstellte S&W ein Gutachten zur Sicherung der Daseinsvorsorge, insb. über die Festlegung von Zentralen Orte der Grundversorgung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Main-Rhön. Dieses Gutachten hatte zum Ziel, Aufschluss über die aktuelle und zukünftige Situation von Daseinsvorsorgeeinrichtungen in der Region zu geben sowie Aussagen zu zentralörtlichen Sicherungsmöglichkeiten im Bereich der Daseinsvorsorge für den Regionalplan für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu treffen. Einhergehend mit der Aktualisierung des Regionalplans stand die Planungsregion vor der konkreten Herausforderung, die notwendige Daseinsvorsorge zu sichern und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen zu ermöglichen.
Trotz des Ziels einer räumlichen Bündelung von Funktionen erlaubt das LEP im Ausnahmefall eine Aufteilung der Funktionswahrnehmung des zentralörtlichen Versorgungsauftrags zwischen Gemeinden, sofern dies räumlich oder funktional notwendig ist. Um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen und Dienstleistungen sowie Arbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung steuern und langfristig sichern zu können, wurde dem Regionalen Planungsverband empfohlen, einen Ausstattungskatalog (mit Mindeststandards) für Grundzentren festzusetzen.
Aufbauend auf einer Analyse der Daseinsvorsorgeeinrichtungen in der Region Main-Rhön führte S&W eine empirische Detailuntersuchung der Zentralen Orte durch und erarbeitete zur Entscheidungsvorbereitung einen Vorschlag für eine Neustrukturierung der Zentralen Orte der Grundversorgung und Nahbereiche in der Region Main-Rhön. Für eine Neustrukturierung der Zentralen Orte der Grundversorgung und Nahbereiche wurden als Kriterien im Wesentlichen die grundzentralen Ausstattungsmerkmale, die Tragfähigkeit der Versorgungsangebote auf der Basis der Einwohnerzahl im Nahbereich und die Erreichbarkeit der Zentralen Orte von den Wohnstandorten aus der Perspektive der Bevölkerung herangezogen.